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   BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06   

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https://dejure.org/2006,11226
BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06 (https://dejure.org/2006,11226)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 StR 190/06 (https://dejure.org/2006,11226)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 StR 190/06 (https://dejure.org/2006,11226)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zahlenmäßige Angabe des Strafrahmens im Urteil

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Zahlenmäßige Angabe des Strafrahmens im Urteil

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16

    Versuchte Gefangenenbefreiung

    Dabei ist der Tatrichter zwar nicht gehalten, den Strafrahmen, der sich aus der einschlägigen Strafvorschrift des Besonderen Teils ergibt, zahlenmäßig zu bezeichnen (BGH, Beschl. vom 24. Mai 2006, 1 StR 190/06, juris).
  • BGH, 22.10.2008 - 1 StR 503/08

    Rechtsfehlerhaft übersehene (absolute) Strafverfolgungsverjährung (Auswirkung auf

    Dies gilt auch im Falle der Strafrahmenverschiebung (vgl. BGH, Beschl. vom 24. Mai 2006 - 1 StR 190/06).
  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 583/06

    Keine Verletzung der Öffentlichkeit durch teilweise Aufrechterhaltung der

    Die Revision verkennt, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, den Strafrahmen, der sich aus der Angabe der einschlägigen Strafvorschriften ergibt, auch noch zahlenmäßig zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 StR 190/06; Schäfer, Praxis der Strafzumessung, 3. Aufl. Rdn. 792).
  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

    Der Tatrichter ist entgegen der Auffassung des Verteidigers insbesondere nicht gehalten, den Strafrahmen, der sich aus der Angabe der einschlägigen Strafvorschriften ergibt, auch noch zahlenmäßig zu bezeichnen; dies gilt auch im Falle der Strafrahmenverschiebung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 StR 190/06 - m.w.N. [juris]; Senat, Beschluss vom 31. Juni 2008 - [4] 1 Ss 205/08 [139/08] -).
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